Kredite für Auszubildende – was sollten Azubis beachten?

Wer in der Ausbildung ist, der gehört nicht zu den Großverdienern, aber auch ein Azubi muss einige finanzielle Aufgaben bewältigen, denn Preisnachlässe gibt es für junge Leute in der Lehre nicht. Wenn die erste eigene Wohnung eingerichtet oder ein Auto gekauft werden muss, dann bleibt oftmals nur der Weg zur Bank, um einen Kredit aufzunehmen, aber das ist nicht in jedem Fall einfach. Zwar bieten die meisten Banken spezielle Kredite für Auszubildende an, aber sie stellen auch bestimmte Bedingungen.

Kredite erst ab 18

Kredite für Azubis

Bekomme ich auch einen Kredit?

Wenn der Auszubildende noch nicht volljährig ist, dann sagt das Gesetz nein zu einem Kredit, auch wenn Kinder ab dem siebten Lebensjahr bereits eingeschränkt geschäftsfähig sind. Selbst wenn die Eltern mit diesem Kredit einverstanden sind, heißt das nicht, dass der Kredit auch wirklich zustande kommt, die Bank kann verlangen, dass das Vormundschaftsgericht dem Kreditantrag zustimmt. Ist der Lehrling bereits 18 Jahre alt, dann ist es auch in diesem Fall keine Garantie dafür, dass es mit dem Kredit klappt, nicht selten fehlen die Voraussetzungen für die Kreditvergabe.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben seiner Volljährigkeit muss der Azubi ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Gemeint ist damit nur der reine Arbeitslohn, BAföG, BAB oder Kindergeld werden bei der Kreditvergabe nicht berücksichtigt, zudem muss der Lehrling einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Viele Banken vergeben einen Kredit auch nur dann, wenn der Auszubildende die Probezeit schon überstanden hat und seit mindestens einem halben Jahr in seinem Lehrberuf arbeitet. Zu den Voraussetzungen für einen Kredit gehört ebenso, dass es keine negativen Einträge bei der Schufa gibt, der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein und der Kreditnehmer muss ein deutsches Bankkonto besitzen.

Welche Probleme gibt es?

Die richtige Ausbildung

Eine gute Ausbildung ist wichtig

Ein großes Problem für den Lehrling auf dem Weg zum Kredit ist der Arbeitsvertrag. Zwar hat der Auszubildende einen festen Arbeitsplatz mit einem regelmäßigen Einkommen, aber der Arbeitsvertrag ist nicht unbefristet. Er endet nach der Lehrzeit und kaum ein Azubi kann in der heutigen Zeit darauf hoffen, nach der Lehrzeit von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden. Die Unternehmen stellen lieber neue Auszubildende ein, da das deutlich günstiger ist.
Alle, die eine schriftliche Übernahmebestätigung der Firma haben, können sich freuen, denn dann steht dem Kredit nichts mehr im Wege. Eine weitere Möglichkeit, mit einem befristeten Lehrvertrag einen Kredit zu bekommen, ist eine kurze Kreditlaufzeit. Wird der Kredit bis zum Ende der Lehrzeit zurückgezahlt, dann zeigen sich viele Banken kulant und vergeben den Kredit.

Der optimale Kredit

Auszubildende, die einen Kredit aufnehmen wollen, sind gut beraten, eine nur geringe Kreditsumme und eine möglichst kurze Laufzeit zu wählen. So sollte die Kreditsumme 5000 Euro nicht überschreiten und das Darlehen sollte in spätestens zwei bis maximal drei Jahren wieder getilgt sein. Wenn die Bank sich bei der Kreditvergabe quer stellt, dann gibt es noch die Möglichkeit, einen Bürgen für den Kredit zu benennen. Bei jungen Auszubildenden sind es meist die Eltern, die für einen Kredit ihrer Kinder bürgen. Wenn der Lehrling seine Raten nicht mehr zahlen kann, dann übernimmt das der Bürge. Der Azubi muss bei einer sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft seine Zahlungsunfähigkeit aber nicht nachweisen. Handelt es sich jedoch um eine Ausfallbürgschaft, dann muss er nachweisen können, dass alle finanziellen Mittel für die Rückzahlung des Kredits eingesetzt worden sind, erst dann hat der Bürge die Pflicht, den Kredit zu tilgen.

Bildquellen: „die-richtige-ausbildung.jpg“ skeeze – pixabay.com / „kredite-fuer-azubis.jpg“ geralt – pixabay.com

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