Der Dispositionskredit zur Überziehung des Girokontos
Der Dispositionskredit oder auch Dispo, ist eine Einrichtung auf einem Bankkonto. Damit wird die Möglichkeit bezeichnet, Geld vom Konto abzuheben, obwohl kein Guthaben vorhanden ist. Ein Dispokredit wird in der Regel nur auf Privatkonten eingerichtet. Unternehmen erhalten im Regelfall keinen Dispositionskredit sondern einen Kontokorrentkredit.
Was genau ist der Dispositionskredit?
Der Dispositionskredit ermöglicht Zahlungen an Dritte, ohne dass auf einem Bankkonto Guthaben vorhanden sind. Die Bank richtet einem Kunden damit einen Kreditrahmen ein, über den er frei verfügen kann. Wie bei einem herkömmlichen Kredit ist der Betrag mit einer Höchstsumme belegt. Diese Höchstsumme ist meistens am monatlichen Zahlungseingang orientiert. Im Normalfall beträgt die Höhe des Dispo ungefähr zwei bis drei Monatsgehälter. Ist das Konto im Soll, verlangt die Bank hierfür Zinsen. Diese sind höher als die Zinsen bei einem herkömmlichen Kreditvertrag. Allerdings ist der Dispokredit nur zur Überbrückung kurzer Zeiträume und niedriger Beträge gedacht, so dass die Zinsbelastungen in absoluten Zahlen moderat bleiben. Dauerhafte Überziehungen sollten aus Gründen des Zinses allerdings vermieden werden.
Dispo oder geduldete Überziehung?
Neben dem Dispokredit gibt es noch sogenannte geduldete Überziehungen. Geduldete Überziehungen bestehen dann, wenn ein Konto nicht über einen Dispositionskredit verfügt. Wird eine Abbuchung oder Überweisung getätigt, für die das Guthaben nicht ausreicht und die Bank überweist dennoch, handelt es sich um eine geduldete Überziehung. Die geduldete Kontoüberziehung begründet allerdings keinen Rechtsanspruch auf einen Dauerkredit. Im Gegensatz hierzu ist der Dispokredit eine dauerhafte Einrichtung. Daher muss der Dispo gekündigt werden. Die geduldete Kontoüberziehung muss hingegen nicht gekündigt werden. Nach dem Kontoausgleich muss diese Überziehung nicht erneut eingerichtet werden.
Gebühren beim Überziehungskredit
Während bei einem herkömmlichen Kredit Gebühren anfallen, dürfen diese bei einem Dispo nicht erhoben werden. Obwohl einige Banken und Sparkassen Gebühren in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen haben, sind diese nicht zulässig. Dies entschied das Oberlandgericht Hamm. Diese Entscheidung ist das Resultat aus dem Umstand, dass die Einrichtung des Dispos und die Gewährung eines Kredits grundsätzlich im Interesse der Banken liegt. Nicht zuletzt ist dieses Urteil damit begründet, dass die Kunden bereits höhere Zinsen für den Kredit bezahlen müssen. Dadurch seien die Gebühren abgegolten.