Kreditbürgschaft

Eine Kreditbürgschaft als zusätzliche Kreditsicherung

Der Begriff Bürgschaft wird häufig verwendet, geht es um Kredite. Darunter wird verstanden, dass ein Dritter die Rückzahlung des Kredits übernimmt, wenn der eigentliche Kreditnehmer die Zahlungen einstellt. Bei der Kreditbürgschaft bezieht sich dieser Umstand direkt auf die Rückzahlung eines Kredits.

Welche Vorteile hat die Kreditbürgschaft für den Kreditnehmer?

KreditbürgschaftGrundsätzlich entspricht die Bürgschaft einer Sicherheit. Als Sicherheit kann alles hinterlegt und verwendet werden, das die Rückzahlung der Kreditsumme bei Zahlungsausfall garantiert. Bei der Kreditbürgschaft ist die bürgende Person diese Sicherheit. Die Bürgschaft wird daher wie eine Sicherheit im Vertrag festgehalten. Hat der Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten, dann erhält er den Kredit dennoch.
Der Bürge wird behandelt, als sei er selbst der Kreditnehmer. Daher wird überprüft, ob er eine geeignete Sicherheit darstellt und über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Allerdings ist das Kreditinstitut hierzu nicht verpflichtet. Eine Kreditbürgschaft kann auch akzeptiert werden, ohne dass die Eignung vollständig überprüft wurde.

Wie muss die Bürgschaft erfolgen?

Grundsätzlich muss die Kreditbürgschaft in schriftlicher Form vorliegen. Das bedeutet, dass sie auf dem Papier festgehalten werden muss. Zudem muss das Dokument über eine persönliche Unterschrift verfügen. Ort und Datum der Unterschrift müssen ebenfalls dokumentiert werden. Eine telefonische Abgabe der Bürgschaft oder die Nutzung einer E-Mail ist nicht möglich. Zugleich ist das Dokument ungültig, wenn die Schriftform nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Eine Ausnahme von diesen Regelungen betrifft Kaufleute. Nach §350 Handelsgesetzbuch (HGB) kann ein Vollkaufmann auch eine mündliche Willenserklärung abgeben. Hier ist die Voraussetzung zu beachten, dass die Handlung für den Kaufmann ein Handelsgeschäft darstellt.

Wann ist eine Bürgschaft nichtig?

Eine Kreditbürgschaft ist dann nichtig, wenn sie als sittenwidrig eingestuft werden kann. Dieser Umstand liegt dann vor, wenn die Willenserklärung des Bürgen durch strafbare Handlungen erzwungen wurde. Ein Beispiel hierfür sind Erpressungen. Zugleich ist die Willenserklärung nichtig, wenn zwischen Bürge und Kreditnehmer eine enge Beziehung emotionaler Natur besteht und diese zum Vorteil des Kreditnehmers ausgenutzt wurde. Auch eine grobe finanzielle Überforderung des Bürgen kann dazu führen, dass die Bürgschaft nicht anerkannt wird. Zudem kann die Bürgschaft dann nichtig sein, wenn dem Bürgen die Tragweite seines Einverständnisses nicht bekannt war, da ihm die geistige Reife oder aber die geschäftliche Einsicht fehlte.

Welches Risiko hat der Bürge?

BürgschaftEine Kreditbürgschaft bezieht sich immer auf die gesamte Summe des Kredits. Daher haftet der Bürge auch für diese Summe. Allerdings gilt die Bürgschaft nur, wenn der Kreditvertrag auch weiterhin besteht. Wurde der Vertrag vorzeitig aufgelöst und getilgt, muss der Bürge nicht mehr für die Kreditsumme haften. Gleiches gilt, wenn der Kredit regelkonform abgezahlt wurde. Zugleich lebt die Bürgschaft erst auf, wenn der Kreditvertrag gültig wird. Die Kreditbürgschaft erhöht sich nicht, wenn die Kreditsumme nachträglich nochmals erhöht wird. Hier haftet der Bürge ebenfalls nur bis zu jener Höhe, die vom ursprünglichen Vertrag noch vorhanden war.

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