Wilde Ehe – eine Schuldenfalle beim Immobilienkauf

Wenn Eheleute einen Immobilienkredit aufnehmen, um ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, dann gehen sie auch immer ein großes Risiko für ihre Beziehung ein. So sehen es auf jeden Fall Psychologen. Für Paare, die nicht miteinander verheiratet sind, kann der Kauf oder Bau einer Immobilie hingegen in den Ruin führen, dieser Meinung sind Verbraucherschützer und vor allem auch Familienanwälte.

Streit ist vorprogrammiert

Risiko Immobilienkredit

Immobilienkredit für Paare

Bei Paaren, die zusammen einen Kredit für einen Immobilienkauf aufnehmen, beginnt der Streit meist zu dem Zeitpunkt, wenn es um das Eigenkapital geht. Wer bringt wie viel eigenes Kapital mit, wer zahlt wie viel für die monatlichen Raten und die vielleicht wichtigste Frage ist: Wer wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Wenn die Beziehung irgendwann einmal zerbricht, dann wird es sehr kompliziert, denn dann beginnt das große Rechnen, was wem gehört und wie fair die Anteile verteilt werden. Bei Paaren, die verheiratet sind, ist das alles kein allzu großes Problem, denn hier helfen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und der Zugewinn während der Ehe macht alles einfacher. Bei Paaren, die in einer wilden Ehe leben, beginnt mit der Trennung nicht selten ein erbitterter Rosenkrieg.

Jeder bekommt die Hälfte

Während Eheleute sich auf das Gesetz berufen können, müssen sich unverheiratete Paare etwas einfallen lassen, wenn es um das gemeinsame Haus und den gemeinsamen Kredit geht. Eine Lösung wäre, dass alles durch zwei geteilt wird, jeder übernimmt zur Hälfte die Raten für den Immobilienkredit und beide stehen im Grundbuch. Kommt es aber zu einer Trennung, dann stellt sich die Frage: Wer darf im Haus bleiben und wer wird ausgezahlt? Wenn sich das Paar nicht einigen kann, dann droht eine Zwangsversteigerung des Hauses. Eine andere Option wäre, wenn der eine alles zahlt und dafür dann auch als alleiniger Besitzer im Grundbuch steht. Ist das Haus groß genug, dann kann der andere Partner als Mieter im Haus wohnen bleiben. Bis allerdings eine solche Regelung gefunden wird, kommt es oftmals zu erbitterten Streitigkeiten.

Alles vertraglich regeln

keine wilde Ehe

Nicht verheiratet? Ein Risiko!

Damit von Anfang an keine Grundlage für einen Streit entsteht, sind Paare, die in einer wilden Ehe leben, gut beraten, vor dem Kreditvertrag einen anderen Vertrag aufsetzen zu lassen. In diesem sogenannten Partnerschaftsvertrag oder auch durch die Gründung einer GbR, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird festgehalten, wer was nach der Trennung bekommt. Beide Partner sollten auch im Grundbuch stehen, denn auf diese Weise kommt niemand zu kurz, wenn die Beziehung scheitern sollte. Selbst wenn es vielleicht komisch klingt, aber wer von einem Notar einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen lässt, der sollte auch gleich ein Testament machen, denn das erspart viel Ärger. Sollte einer der Partner versterben, dann muss sich der verbliebene Partner keine Sorgen mehr um die vermeintlichen Erbansprüche von Eltern und Geschwistern machen.

Einen Hausteil überschreiben

Mit einem rechtsgültigen Testament kann ein Partner dem anderen seinen Teil des Hauses überschreiben und ihm gleichzeitig auch ein Vorkaufsrecht für den anderen Teil einräumen. Auch ein lebenslanges Wohnrecht kann in einem Testament festgelegt werden. Was unverheiratete Paare jedoch in diesem Zusammenhang unbedingt beachten sollten, ist, dass bei wilden Ehen Schenkungssteuern anfallen und diese Steuern sind sehr hoch. Liegt der Wert eines Hausteils bei beispielsweise 200.000 Euro, dann werden Steuern in Höhe von 80.000 Euro fällig.

Ein Immobilienkredit und auch der Kauf oder Bau eines Hauses ist für Paare, die nicht verheiratet sind, eine sehr komplizierte Sache, daher ist es vielleicht gar nicht so schlecht, über eine Hochzeit nachzudenken.

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