Immobilienkredite – kündigen ist besser als widerrufen

Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum von den eigenen vier Wänden und bauen oder kaufen ein Haus. In den meisten Fällen werden die Hausträume mit einem Immobilienkredit von der Bank realisiert. Alle, die einen Kredit haben, der schon einige Jahre läuft, können jetzt von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Dazu muss der Kredit aber nicht zwangsläufig widerrufen werden, einfacher ist es, einen alten Kredit zu kündigen.

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Die Banken geben den Kunden, die einen Immobilienkredit beantragen, in der Regel eine Zinsbindung, die vielfach für die Dauer von zehn Jahren einen festen Zins gewährleistet. Sollten die Zinsen in diesem Zeitraum steigen, dann muss die Bank den Kredit trotzdem zum vereinbarten Zinssatz weiterlaufen lassen, der Kunde ist damit immer auf der sicheren Seite. Diese Zinsbindung gilt aber leider auch dann, wenn der Zinssatz sinkt, wie das momentan der Fall ist. Für den Kreditnehmer heißt das, er könnte sehr viel Geld sparen, wenn da nicht die Zinsbindung wäre. Läuft der Immobilienkredit aber zehn Jahre oder auch länger, dann haben Kreditnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen, und zwar ohne dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden muss.

Den Vertrag einfach wechseln

Eine weitere Möglichkeit, den Vertrag ohne Konsequenzen zu kündigen, besteht auch dann, wenn der Kredit mit einer Belehrung abgeschlossen wurde, die von Seiten der Bank fehlerhaft war. Das kommt zwar öfter vor als viele vielleicht denken, allerdings muss der Kreditnehmer nachweisen können, dass die Belehrung nicht korrekt war und genau das ist leider nicht ganz so einfach. Grundsätzlich gilt, die gesetzlich verankerte Frist für die Kündigung beginnt immer dann, wenn die Bank den Immobilienkredit komplett ausgezahlt hat.

Die Verbraucherzentralen geben Auskunft

Ob ein Widerruf oder eine Kündigung die bessere Wahl ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss in jedem einzelnen Fall genau überprüft werden. Wer sich als Kreditnehmer nicht so ganz sicher ist, sollte mit den Mitarbeitern einer Verbraucherberatung sprechen und sich detailliert beraten lassen. Zwar hat der Bundestag entschieden, dass alle Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, nach wenigen Monaten widerrufen werden können, aber das kann unter Umständen die falsche Entscheidung sein.

Die richtige Anschlussfinanzierung finden

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Vorschnell einen Immobilienkredit zu kündigen oder zu widerrufen, kann teuer werden, denn bevor diese Schritte unternommen werden, muss eine günstige Anschlussfinanzierung gefunden werden. Wenn ein besseres Angebot gefunden wurde, dann gilt es, die Bedingungen sehr genau zu studieren, denn nach wie vor enthalten viele Kreditverträge Widerspruchsbelehrungen, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht standhalten können. Auch im Fall eines vermeintlich günstigen Anschlusskredits ist es eine sehr gute Idee, vorher mit der Verbraucherzentrale zu sprechen und sich beraten zu lassen. Wenn der Kreditvertrag und der Widerspruch noch laufen, dann wird es sehr kompliziert, eine Anschlussfinanzierung zu finden, denn Kunden, die auf ihr Widerspruchsrecht pochen, werden bei keiner Bank gerne gesehen.

Auf jeden Fall lohnt es sich, immer die Entwicklung der Zinsen im Auge zu behalten. Wenn es sich um eine hohe Kreditsumme handelt, dann kann es sehr sinnvoll sein, entweder zu kündigen oder zu widerrufen und damit Geld zu sparen.

Bildquellen: „der-traum-vom-eigenen-haus.jpg“ 13902 – pixabay.com / „das-eigenheim-finanzieren.jpg“ moerschy – pixabay.com

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